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Viele psychoaktive Substanzen sind illegal und schränken die Fahrtüchtigkeit ein. Hier findest du einige wichtige Infos, die du beachten solltest.

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Erwerb, Besitz, Weitergabe, Beschaffung, Erzeugung und Herstellung, die Ein- und Ausfuhr der meisten psycho-aktiven Substanzen sowie die Werbung dafür sind strafbar. Wenn du diese Substanzen kaufst, besitzt oder konsumierst, kann dich die Polizei anzeigen, auch bei kleinen Mengen.

 

Personenkontrolle

Bei Personenkontrollen genügt es, wenn du Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort, Heimatort und Beruf angibst. Du brauchst keine Angaben über Arbeitsstelle, Einkommen, Vorstrafen oder sonstige persönliche Verhältnisse zu machen. Ohne Ausweis kannst du bis zur abgeschlossenen Überprüfung deiner Personalien und höchstens 24 Stunden lang festgehalten werden.

Festnahme, Vernehmung und Verhaftung

Bei einer Festnahme hast du das Recht, jede weitere Aussage zu verweigern, um dich nicht selbst zu belasten. Bei Vernehmungen hast du das Recht auf einen Anwalt. Bei einer Verhaftung müssen dich die Beamten über die dir vorgeworfene Tat in Kenntnis setzen.

 

Drogen im Strassenverkehr

Unter Drogeneinfluss gilt: Hände weg vom Steuer! Falls du Drogen konsumiert hast, solltest du für mindestens 12 Stunden auf das Lenken von Fahrzeugen verzichten. Auch genügend Schlaf ist für die Fahrtüchtigkeit wichtig. Bei Verkehrskontrollen können Substanzen mehrere Tage nachgewiesen werden. Im Strassenverkehr gilt die Nulltoleranz für alle bekannten Betäubungsmittel. Ein positiver (Drogen-)Befund hat den sofortigen Entzug des Führerausweises zur Folge; bei einem Unfall unter Drogeneinfluss wird die Versicherung die Kostendeckung verweigern. Falls die Blutanalyse den Befund bestätigt, musst du deine Fahrtüchtigkeit beweisen; diese wird über die Abgabe von Urinproben beurteilt.

Weitere Infos dazu:
www.astra.admin.ch.

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